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   LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2011 - L 3 R 422/09   

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https://dejure.org/2011,16928
LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2011 - L 3 R 422/09 (https://dejure.org/2011,16928)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.01.2011 - L 3 R 422/09 (https://dejure.org/2011,16928)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - L 3 R 422/09 (https://dejure.org/2011,16928)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Heirat eines zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidenden Versicherten ist in der Regel von einer so genannten Versorgungsehe auszugehen; Versorgungsehe bei Heirat eines zum Zeitpunkt der Eheschließung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 46 Abs. 2a
    Anspruch auf Witwenrente; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei Vorliegen einer lebensbedrohlichen Erkrankung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2011 - L 3 R 422/09
    Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung der Versorgungsehe erfordert nach § 202 SGG, § 292 Zivilprozessordnung (ZPO) den vollen Beweis des Gegenteils anhand objektiver Feststellungen (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99 ff.).

    Solche Rückschlüsse erlauben, z.B. der Eintritt eines Unfalltodes, das mit der erfolgten Eheschließung sichergestellte Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder die Legitimation einer vorher nach deutschem Eherecht ungültigen Ehe (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.; Urteil des Senats vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Dabei hat der Senat insoweit die Motive beider Ehegatten zu berücksichtigt (vgl. zu diesem Maßstab BSG, Urteil vom 3. September 1986 - 9a RV 8/84 - BSGE 60, 204, 206; BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Heirat eines zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidenden Versicherten in der Regel von einer so genannten Versorgungsehe auszugehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.).

    Bei der abschließenden Gesamtbewertung müssen diejenigen besonderen (inneren und äußeren) Umstände, die gegen eine Versorgungsehe sprechen, dann aber umso gewichtiger sein, je offenkundiger und lebensbedrohlicher die Krankheit des Versicherten zum Zeitpunkt der Eheschließung war (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - L 3 RJ 126/05

    Hinterbliebenenrente auch bei kurzer Ehedauer möglich

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2011 - L 3 R 422/09
    Dieser mit Wirkung vom 1. Januar 2002 durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung des kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 21. März 2001 (BGBl. I S. 403) eingeführten Vorschrift entsprechen vergleichbare Regelungen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung sowie in den Vorschriften über die Beamtenversorgung (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 208).

    Solche Rückschlüsse erlauben, z.B. der Eintritt eines Unfalltodes, das mit der erfolgten Eheschließung sichergestellte Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder die Legitimation einer vorher nach deutschem Eherecht ungültigen Ehe (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.; Urteil des Senats vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Anerkannt sind in diesem Zusammenhang überwiegend religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Beschl. v. 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 209).

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2011 - L 3 R 422/09
    Dabei wird unterstellt, dass dies regelmäßig der Fall ist, wenn ein Ehegatte innerhalb eines Jahres nach Eheschließung verstirbt (vgl. die Gesetzesbegründung, Bundestags-Drucksache 14/4595 S. 44).
  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2011 - L 3 R 422/09
    Dabei hat der Senat insoweit die Motive beider Ehegatten zu berücksichtigt (vgl. zu diesem Maßstab BSG, Urteil vom 3. September 1986 - 9a RV 8/84 - BSGE 60, 204, 206; BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.).
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 101/08 R

    Witwenrente - Versorgungsabsicht zur Begründung einen Hinterbleibenversorgung in

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2011 - L 3 R 422/09
    Ihr Begehren werde durch die Rechtsprechung insbesondere des Bundessozialgerichts (BSG) in dem Urteil vom 27. August 2009 (- B 13 R 101/08 R -), die eine ähnliche Sachlage betreffe, gestützt.
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - L 8 R 207/06

    Witwerrente - Widerlegung der Versorgungsvermutung - lebensbedrohliche Erkrankung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2011 - L 3 R 422/09
    Anerkannt sind in diesem Zusammenhang überwiegend religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Beschl. v. 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 209).
  • OVG Hamburg, 28.10.2004 - 1 Bf 189/04

    Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2011 - L 3 R 422/09
    Anerkannt sind in diesem Zusammenhang überwiegend religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Beschl. v. 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 209).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2010 - L 7 R 58/09

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2011 - L 3 R 422/09
    In diesem Zusammenhang sprechen für solche objektiven Umstände u.a. auch ein vor der Diagnose der zum Tod des Versicherten führenden Erkrankung feststehender Hochzeitstermin (Schleswig-Holsteineinisches LSG, Urteil vom 15. Juni 2010 - L 7 R 58/09 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13

    (Nicht-)Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei Tod des

    Dabei kann offen bleiben, ob jegliche finanziellen Aspekte und Interessen als Indizien für eine Versorgungsehe herangezogen werden können (so wohl LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 13.1.2011, L 3 R 422/09, Hessisches LSG, Urteil v. 16.11.2011, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, a.a.O., jeweils juris) oder nach dem Wortlaut des § 46 Abs. 2a SGB VI ("Anspruch auf Hinterbliebenversorgung") sowie dem Sinn und Zweck der Regelung (Schutz der Versichertengemeinschaft vor Erlangung einer Versorgung als Zweck der Eheschließung, BT-Drucks 14/4595 S. 44) lediglich das Interesse an der Witwenrente im Vordergrund maßgeblich ist.
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